Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschafts- förderungs- und Technologiepolitik des Landes (innoBB 2025 plus) umsetzen
  • Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg, die mit der Förderung Aktivitäten der eigenen Transferstelle im Sinne der Richtlinie sicherstellen

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  • Wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschafts- förderungs- und Technologiepolitik des Landes (innoBB 2025 plus) umsetzen
  • Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg, die mit der Förderung Aktivitäten der eigenen Transferstelle im Sinne der Richtlinie sicherstellen
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Förderung von Projekten des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers und von Maßnahmen des Clustermanagements

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Zuschuss

  • Clustermanagementvorhaben von Einrichtungen, die in der innoBB plus bzw. in den entsprechenden Masterplänen als die Clustermanagementeinrichtungen ausgewiesen sind – bis zu 100 %
  • Wissens- und Technologietransferstellen an Forschungseinrichtungen - bis zu 90 % (max. 150.000 € pro Jahr)
  • Kompetenzzentren, die als Wissens- und Technologietransferstellen an Forschungseinrichtungen eingerichtet sind und Themen aus den Masterplänen landesweit bündeln – bis zu 100 %
  • standortbezogene Wissens- und Technologietransferstellen – bis zu 100 %
  • sonstige Projekte – 50 %

Antragstellung erst nach Bestätigung fachlicher Beratung durch Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB) bzw. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE).|Zuschuss

  • Clustermanagementvorhaben von Einrichtungen, die in der innoBB plus bzw. in den entsprechenden Masterplänen als die Clustermanagementeinrichtungen ausgewiesen sind – bis zu 100 %
  • Wissens- und Technologietransferstellen an Forschungseinrichtungen - bis zu 90 % (max. 150.000 € pro Jahr)
  • Kompetenzzentren, die als Wissens- und Technologietransferstellen an Forschungseinrichtungen eingerichtet sind und Themen aus den Masterplänen landesweit bündeln – bis zu 100 %
  • standortbezogene Wissens- und Technologietransferstellen – bis zu 100 %
  • sonstige Projekte – 50 %

Antragstellung erst nach Bestätigung fachlicher Beratung durch Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB) bzw. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE).

Wer ist mein Ansprechpartner?

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tel.: 0331 660 22 11
E-Mail: beratung@ilb.de

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tel.: 0331 660 22 11
E-Mail: beratung@ilb.de