Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Geringqualifizierte 
  • Ältere Beschäftigte 

Aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: 

  • mit bis zu zehn Beschäftigten 
  • mit bis zu 250 Beschäftigten 
  • mit bis zu 2.500 Beschäftigten 
  • mit mehr als 2.500 Beschäftigten 
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
  • Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Politik viele Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung eröffnet, die bis dahin nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen. Nun können mehr Unternehmen finanziell flexibler bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützt werden. 
  • Neu ist, dass auch Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden, unabhängig Alter oder von anderen Faktoren. 
  • Gefördert werden nur Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen der Bildungsträger zertifiziert ist und die Weiterbildung mehr als 120 Std. umfasst. 
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Bildungsgutschein/Zuschuss. 

  • Übernahme der Weiterbildungskosten (Bildungsgutschein, der direkt beim Bildungsträger eingelöst wird) 
  • Zusätzlich kann ein durch die Weiterbildung entstehender Lohnausfall erstattet werden. 
  • Voraussetzung ist, dass Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten die Qualifizierungsbedarfe analysieren und dann ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder die Hotline 0800 4 5555 20 kontaktieren. Es ist wichtig, dass die Unternehmen rechtzeitig auf den Arbeitgeberservice zugehen, damit die individuellen Voraussetzungen geprüft und dann Bildungsgutscheine ausgegeben werden können. 
Wer ist mein Ansprechpartner?

Bundesagentur für Arbeit/Arbeitgeberservice 

Tel.: 0800 4 5555 20 

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit/Arbeitgeberservice 

Tel.: 0800 4 5555 20