Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Geringqualifizierte
  • ältere Beschäftigte

in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • mit 10 bis 250 Beschäftigten
  • mit bis zu 2.500 Beschäftigten
  • mit mehr als 2.500 Beschäftigten
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Politik viele Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung eröffnet, die bis dahin nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen. Nun können mehr Unternehmen finanziell flexibler bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützt werden.

 

Neu ist, dass auch Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.

 

Gefördert werden nur Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen derBildungsträger zertifiziert ist und die Weiterbildung mehr als 160 Stunden umfasst.

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Bildungsgutschein I Zuschuss

  • Übernahme der Weiterbildungskosten (Bildungsgutschein, der direkt beim Bildungsträger eingelöst wird).
  • Zusätzlich kann ein durch die Weiterbildung entstehender Lohnausfall erstattet werden.
  • Voraussetzung ist, dass Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten die Qualifizierungsbedarfe analysieren und dann ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder die Hotline 0800 4 5555 20 kontaktieren. Es ist wichtig, dass die Unternehmen rechtzeitig auf den Arbeitgeberservice zugehen, damit die individuellen Voraussetzungen geprüft und dann Bildungsgutscheine ausgegeben werden können.
Wer ist mein Ansprechpartner?

Bundesagentur für Arbeit I Arbeitgeberservice 

Hotline: 0800 4 5555 20

https://www.arbeitsagentur.de/

 

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit I Arbeitgeberservice 

Hotline: 0800 4 5555 20

https://www.arbeitsagentur.de/