Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz im Land Brandenburg mit einer positiven Stellungnahme der zuständigen IHK.

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Finanzierung von kurzfristigem Kapitalbedarf, Investitionen oder zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen.

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)
  • Darlehen bis max. 125.000 €
  • Bürgschaft bis max. 100.000 €
  • Unabhängig davon, wo Sie Ihren Kreditwunsch zuerst vortragen (IHK, Hausbank oder Bürgschaftsbank), wird eine Entscheidung darüber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorliegen aller Unterlagen getroffen und der Kredit mit begleitender Bürgschaft zur Verfügung gestellt.
  • Die Berater Ihrer Industrie- und Handelskammer unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
  • Ihr Kreditinstitut und die Bürgschaftsbank Brandenburg prüfen im Parallelverfahren und entscheiden über Ihren Antrag.
Wer ist mein Ansprechpartner?

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Tel.: 0331 649 63 0
E-Mail: info@bb-br.de

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
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