Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Jungunternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die einen Zuschuss beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (u. a. IHK) ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten:
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsart max. fünf Beratertage in Anspruch nehmen. Diese Einschränkung gilt nicht für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten. Diese können zusätzlich zwei Zuschüsse beantragen.
Zuschuss (neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig).
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196 908-0
E-Mail: poststelle@bafa.bund.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196 908-0
E-Mail: poststelle@bafa.bund.de