• Featured
    • Markterschließung , Export
    • Home
    • Förderprogramme
      • Zuschüsse & Beratungen
      • Darlehen
      • Bürgschaften & Beteiligungen
      • Garantien
    • News
    • Kontakt
    • Service
    • en_US English
    Sign in or Register
    0

    RENplus

    • Übersicht
    • Kontakt
    • prev
    • next
    • Direct message
    • Website
    • Leave a review
    • Bookmark
    • Share
    • Report
    • prev
    • next
    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Energie , Mobilität
    Zielgruppen
    • Privatpersonen
    • Unternehmen , Freiberufler
    • Kommune , öffentl. Einrichtungen
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
    • Einzelunternehmen und Personengesellschaften 
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Bundes und der Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung) 
    • Juristische Personen des privaten Rechts 
    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Gefördert werden Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO₂-Emissionen: 

    • Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, z.B. Energieeffizienz 
    • in technischen Prozessabläufen und Energieeffizienz in bestehenden Nichtwohngebäuden 
    • Investitionen in Energiespeicher, z.B. Stromspeicher oder Wärmespeicher 
    • Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum Eigenverbrauch 
    • Investitionen in Fernwärmesysteme 
    • Investitionen in öffentliche Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 
    • Machbarkeitsstudien zur Reduzierung der energiebeding-ten CO₂-Emissionen 
    • Fortschreibung und Umsetzung der regionalen Energiekonzepte durch die regionalen Planungsgesellschaften 
    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Zuschuss. 

    Bei Organisationen, die im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme wirtschaftlich tätig sind, kann die Förderung nach den Maßgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis VO erfolgen. Bei einer Förderung nach der De-minimis VO kann der Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Bei einer Förderung nach der AGVO sind die jeweiligen Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen. Die Fördersätze sind der Richtlinie zu entnehmen. Bei Organisationen, die im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind, kann der Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Kosten betragen.

    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 

    Tel.: 0331 660 1786 

    E-Mail: energie-netzwerke@ilb.de

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z52
    Ansprechpartner

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 

    Tel.: 0331 660 1786 

    E-Mail: energie-netzwerke@ilb.de

    You May Also Be Interested In

    BMU-Umweltinnovationsprogramm

    Zuschüsse & Beratungen
    • Energie-Forschung

    Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    • Gültig bis 31.12.2022
    Zuschüsse & Beratungen
    • Energie

    Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

    • gültig: bis 31.12.2022
    Zuschüsse & Beratungen
    • Energie
    • Impressum
    • Datenschutz

    © 2021 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg - Alle Rechte vorbehalten!    Cookie Auswahl ändern

    Warenkorb

      • Featured
      • Markterschließung , Export
      • Facebook
      • Twitter
      • WhatsApp
      • Telegram
      • LinkedIn
      • Tumblr
      • VKontakte
      • Mail
      • Copy link