Gefördert werden Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO₂-Emissionen:
Zuschuss.
Bei Organisationen, die im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme wirtschaftlich tätig sind, kann die Förderung nach den Maßgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis VO erfolgen. Bei einer Förderung nach der De-minimis VO kann der Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Bei einer Förderung nach der AGVO sind die jeweiligen Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen. Die Fördersätze sind der Richtlinie zu entnehmen. Bei Organisationen, die im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind, kann der Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Kosten betragen.