Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Innovationscluster, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Vorhaben von Gebietskörperschaften sowie weiteren rechtsfähigen Organisationen gefördert werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt.
Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Darüber hinaus müssen sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen:
Förderfokus durch thematische Aufrufe, u.a. in den Bereichen nachhaltige Mobilität, ÖPNV, Fahrzeugflotten, Wasserstofftankstellen, Züge und Schiffe mit Brennstoffzellenantrieb.
Zuschuss.
Zweistufiges Förderverfahren:
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen mittels des elektronischen Antragssystems easy-Online einzureichen.
Projektträger Jülich (PtJ) – Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI)
Tel.: 030 20199-532
E-Mail: nipfue@fz-juelich.de
Projektträger Jülich (PtJ) – Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI)
Tel.: 030 20199-532
E-Mail: nipfue@fz-juelich.de