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    Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)

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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Energie , Mobilität
    Zielgruppen
    • Unternehmen , Freiberufler
    • Kommune , öffentl. Einrichtungen
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Innovationscluster, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. 

    In begründeten Ausnahmefällen können auch Vorhaben von Gebietskörperschaften sowie weiteren rechtsfähigen Organisationen gefördert werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. 

    Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Darüber hinaus müssen sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. 

    Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen: 

    • Entwicklung, Marktvorbereitung und Beschaffung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für den Einsatz im Verkehr – beispielsweise in Autos, Bussen, Schienen- und Nutzfahrzeugen und als Bordstromversorgung für Schiffe und Flugzeuge 
    • Maßnahmen zur Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energien 
    • Integration von Wasserstoff in das Kraftstoffportfolio 

    Förderfokus durch thematische Aufrufe, u.a. in den Bereichen nachhaltige Mobilität, ÖPNV, Fahrzeugflotten, Wasserstofftankstellen, Züge und Schiffe mit Brennstoffzellenantrieb. 

    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Zuschuss. 

    • FuE-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 
    • FuE-Vorhaben im Rahmen experimenteller Entwicklung bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 
    • Investitionen zum Aufbau von Innovationsclustern sowie Investitionen und Betriebskosten der Innovationscluster bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 
    • Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 
    • Hochschulen und außer universitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 
    • Gebietskörperschaften und weitere rechtsfähige Einrichtungen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 

    Zweistufiges Förderverfahren: 

    In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen mittels des elektronischen Antragssystems easy-Online einzureichen. 

    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Projektträger Jülich (PtJ) – Forschungszentrum Jülich GmbH 

    Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI) 

    Tel.: 030 20199-532 

    E-Mail: nipfue@fz-juelich.de

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z50
    Ansprechpartner

    Projektträger Jülich (PtJ) – Forschungszentrum Jülich GmbH 

    Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI) 

    Tel.: 030 20199-532 

    E-Mail: nipfue@fz-juelich.de

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