Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich freiberuflich Tätige aus den Bereichen:
Ihre Betriebsstätte liegt innerhalb der Gebietskulisse eines zentralen Ortes mit Bevölkerungsrückgang. Die Förderung erfolgt nur für Projekte, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit der KMU nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern. Je KMU dürfen max. zwei Anträge gestellt werden.