Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Handwerksbetrieb beteiligen.

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Unterstützung bei der Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs bzw. bei der Beteiligung an einem Handwerksbetrieb.

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Zuschuss.
Projektgebunden, in Form einer Festbetragsfinanzierung, unterteilt in zwei Stufen.

Basisförderung (erste Stufe):

  • Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000 €.

Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe):

  • Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 5.000 € bzw. bis zu 7.000 € bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.

Vorherige Beratung und fachliche Stellungnahme durch die Handwerkskammern des Landes Brandenburg (HWK).

Wer ist mein Ansprechpartner?

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tel.: 0331 660 22 11
E-Mail: beratung@ilb.de

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tel.: 0331 660 22 11
E-Mail: beratung@ilb.de