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    Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen

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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Gründung
    Zielgruppen
    • Privatpersonen
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

    Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, sofern zu erwarten ist, dass mit der selbstständigen Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Hilfebedürftigkeit dauerhaft überwunden oder verringert wird. 

    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Förderung des Erwerbs von Sachmitteln, die für die selbstständige Tätigkeit erforderlich und unter Berücksichtigung der Hilfebedürftigkeit angemessen sind, wie z. B. 

    • Betriebs- und Geschäftsausstattung 
    • Fahrzeuge 
    • Maschinen und Werkzeuge 
    • Marketing und vertriebsunterstützende Investitionen 
    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Zuschuss bis zu 5.000 € bzw. ein Darlehen, das den Maximalbetrag von 5.000 € überschreiten kann. Im Ausnahmefall können bei größeren Fördersummen Darlehen und Zuschuss kombiniert werden. Sie können einmalig oder in Raten bewilligt werden. Der Zeitrahmen der Förderung/Erfolgskontrolle beträgt bei bereits selbstständig Tätigen bis zu 12 Monate, bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monate. Die Förderung kann zusätzlich zum Bezug von ALG II und zum Einstiegsgeld gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit über den zuständigen Träger der Grundsicherung. 

    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Bundesagentur für Arbeit

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z43
    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

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