Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Investitionen zur Energieeinsparung von mind. 10 %:
Bei Vorhaben im Ausland bzw. Joint Ventures und Beteiligungen werden die auf den deutschen Investor/Anteil entfallenden Kosten gefördert. Bei Vorhaben in der EU ist auch der Anteil von EU-Joint-Venture-Partnern förderfähig. Außerhalb der EU ist eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Darlehen bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben, Kreditobergrenze kann bei besonders förderungswürdigen Vorhaben überschritten werden, bis zu 100 % der Investitionskosten.
Sie erhalten Ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel bei Ihrer Bank.
über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)
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