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    Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften

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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Gründung
    Zielgruppen
    • Privatpersonen
    • Unternehmen , Freiberufler
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

    Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. 

    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Gefördert werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Projekte mit dem Ziel, die Projektteilnehmenden schrittweise an Arbeit heranzuführen und in Erwerbstätigkeit oder Bildung zu integrieren sowie die soziale Teilhabe und das Zusammenleben in den teilnehmenden Familien zu stärken. Hierzu wird die Kombination einer intensiven Einzelberatung durch Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter (sozialpädagogische Begleitung) mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen gefördert. 

    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Zuschuss. 

    Zuwendungsfähig ist der zur Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal- und Sachaufwand. Lohnkostenzuschüsse an Teilnehmende sind nicht zuwendungsfähig. Der Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kann bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Die notwendige Kofinanzierung der ESF-Mittel erfolgt aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II als Pauschale. Die Zuwendung bezogen auf die gesamten zuschussfähigen Ausgaben darf pro Teilnehmender im Durchschnitt 5.000 € nicht überschreiten. 

    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Online über das ILB-Kundenportal 

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 

    Tel.: 0331 660 22 00 

    E-Mail: beratung@ilb.de

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z40
    Ansprechpartner

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    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 

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