Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Zielgruppen
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen und noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mind. 150 Tagen haben.

Ausgeschlossen sind Antragstellende mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder wenn nach Beendigung einer Förderung zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind.

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. 

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)
  • Sechs Monate Anspruch auf individuelles Arbeitslosengeld plus Pauschale zur sozialen Absicherung i.H.v. 300 € nach Ermessen und Nachweis einer intensiven, hauptberuflichen unternehmerischen Tätigkeit
  • Für weitere neun Monate kann ein Zuschuss von 300 € gewährt werden.
  • Die maximale Förderdauer beträgt 15 Monate.
  • Es ist eine Tragfähigkeitsprüfung durch eine fachkundige Stelle erforderlich.
Wer ist mein Ansprechpartner?

Bundesagentur für Arbeit

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Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit