Ausgeschlossen sind Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe sowie Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.
Investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Einsatz hocheffizienter und am Markt verfügbarer Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
Darlehen.
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert. Der Kreditbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben. Eine Aufstockung des Kredits oder des Tilgungszuschusses nach Kreditzusage ist nicht möglich.
Laufzeit:
Zinssatz: Der Zinssatz wird für max. zehn Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren erhält die Hausbank vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Den Zinssatz legt Ihr Kreditinstitut fest.
Sie erhalten Ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel bei Ihrer Bank.
über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)
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Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)