Weiterbildungsmaßnahmen können mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der beantragte Zuschuss muss mind. 1.000 € betragen. Pro Teilnehmenden darf der Zuschuss pro Antrag 3.000 € nicht überschreiten. Förderung je Zuwendungsempfänger einmal im Kalenderjahr. Beim Brandenburger Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung sind gesonderte Konditionen möglich. Bitte vor Antrag die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Markus Höhne, Tel. 0331 704457- 2914, markus.hoehne@wfbb.de, kontaktieren.
Bagatellgrenzen und Förderhöchstsätze können dem Richtlinientext entnommen werden. Alle Weiterbildungsmaßnahmen der Weiterbildungsrichtlinie 2020 müssen bis zum 30.06.2022 beendet sein. Über den 30.06.2022 hinaus laufende Weiterbildungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Online über das ILB-Kundenportal
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tel.: 0331 660 22 00
E-Mail: beratung@ilb.de
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