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    Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium)

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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Arbeit , Qualifizierung
    Zielgruppen
    • Privatpersonen
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

    Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und über mind. zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. 

    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Die Qualifizierung kann durch eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw. mit mind. 87 Punkten, einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes nachgewiesen werden. 

    Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. 

    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Zuschuss (Stipendium). 

    • Für Studierende im Vollzeitstudium monatlich 853 € plus 80 € Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren (150 € für jedes Kind, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag bezieht) 
    • Für Studienaufenthalte in anderen Staaten als Auslands-pauschale mit 200 € im Monat 
    • Für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang jährlich 2.700 € für Maßnahmenkosten 

    Ein Stipendium nach diesen Bestimmungen schließt eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG) aus. Jährlich können rund 1.000 Stipendien vergeben werden. 

    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) 

    Tel.: 0228 629 31 43 

    E-Mail: info@sbb-stipendien.de 

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z28
    Ansprechpartner

    Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) 

    Tel.: 0228 629 31 43 

    E-Mail: info@sbb-stipendien.de 

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