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    Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0

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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Energie , Mobilität
    Zielgruppen
    • Unternehmen , Freiberufler
    • Kommune , öffentl. Einrichtungen
    • Vereine , Verbände , Organisationen
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
    • Unternehmen 
    • Kommunale Betriebe 
    • Kommunale Zweckverbände 
    • Eingetragene Vereine 
    • Eingetragene Genossenschaften mit Betriebsstätte in Deutschland 
    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Modul I:
    Gefördert werden vorbereitende Machbarkeitsstudien. 

    Modul II:
    Gefördert wird die Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 durch Neubau oder Transformation eines Netzes oder eines räumlich abgrenzbaren Teilbereichs eines bereits bestehenden Wärmenetzes („Teilnetz“) 

    Modul III:
    Gefördert werden Informationsmaßnahmen zur Erzielung der erforderlichen Anschlussquote und Wirschaftlichkeit 

    Modul IV:
    Gefördert werden regionale, wissenschaftliche Kooperationen zur Kostensenkung, wissenschaftlichen Begleitung und Kommunikation der Erkenntnisse vor Ort in der Region. 

    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Zuschuss. 

    Die Höhe der Förderung beträgt: 

    • für Machbarkeitsstudien bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, max. 600.000 € 
    • für die Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 15 Mio. € pro Vorhaben 
    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

    – Grundsatz MAP – 

    Tel.: 06196 908 2249

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z24
    Ansprechpartner

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

    – Grundsatz MAP – 

    Tel.: 06196 908 2249

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