Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Existenzgründerinnen und Existenzgründer (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler), Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger, junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Unternehmen gründen, ein junges Unternehmen festigen (bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit), sich als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen, ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen.

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Förderung von Investitionen, z. B. 

  • Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände 
  • Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung 
  • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente) 
  • Material- und Warenlager (in der Regel nur Erstausstattung) 
  • erste Messeteilnahme 
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils 
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Darlehen mit Eigenkapitalcharakter, mind. 10 % Eigenmittel, Aufstockung auf bis zu 50 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs, max. 500.000 €.

  • Zinssatz: 0,40 % im ersten bis dritten Jahr, 2,82 % ab dem vierten Jahr der Kreditlaufzeit
  • Laufzeit: 15 Jahre, davon zehn Jahre Festzins
  • Tilgung: Sieben Jahre tilgungsfrei, in dieser Zeit nur Zinsen plus Garantieentgelt, danach Tilgung in vierteljährlichen Raten, zzgl. der Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag
  • Außerplanmäßige Tilgung möglich gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung 100 %, 100 % Haftungsfreistellung für die Bank

Sie erhalten Ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel bei Ihrer Bank.

Wer ist mein Ansprechpartner?

über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei) 

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)