Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Natürliche Personen (Existenzgründerinnen und Existenzgründer) mit Hauptwohnsitz im Inland mit erforderlicher kaufmännischer Qualifikation und ausreichender unternehmerischer Entscheidungsfreiheit (Geschäftsführungsbefugnis und mind. 10 % Gesellschafteranteil)
  • Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitenden, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind. Ein Gesellschafter muss die Voraussetzungen für natürliche Personen erfüllen.
  • Unternehmensnachfolger
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
  • Gründungs- und Festigungsmaßnahmen, auch Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist, sowie erneute Unternehmensgründungen, Investitionen, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung 
  • Erstausstattung und Aufstockung des Waren-, Material-oder Ersatzteillagers, Betriebsmittelbedarf (inkl. Wiederauffüllung des Warenlagers bis max. 50.000 €) 

Ausgeschlossen sind Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. 

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Darlehen bis zu 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs, max. 125.000 €

  • Laufzeit: max. fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr, max. zehn Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren
  • Vorzeitige Rückzahlung mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • 80%ige Haftungsfreistellung über KfW
  • Auszahlung 100 %
  • Kein Eigenkapital erforderlich

Sie erhalten Ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel bei Ihrer Bank.

Wer ist mein Ansprechpartner?

über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei) 

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)