Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Deutsche Exporteure und ausländische Importeure.
  • Kreditinstitute, die für Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) des Bundes antragsberechtigt sind.
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
  • Lieferung von Investitionsgütern und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer
  • Ausfuhrgeschäfte, denen eine Bürgschaft oder Garantie des Bundes zugrunde liegt und bei denen sich die Abwicklung der Zahlungen auf einen Zeitraum von mind. vier Jahren erstreckt
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Darlehen.

  • Die Höhe des Darlehens entspricht den zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht fälligen Exportforderungen.
  • Förderbetrag max. 85 Mio. €
  • Auszahlung 100 % pro rata Lieferung und Leistung
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KfW IPEX-Bank GmbH in Vertretung für die KfW

Tel.: 069 74 31-0pwc.de

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