Kreditinstitute, die für Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) des Bundes antragsberechtigt sind.
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
Lieferung von Investitionsgütern und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer
Ausfuhrgeschäfte, denen eine Bürgschaft oder Garantie des Bundes zugrunde liegt und bei denen sich die Abwicklung der Zahlungen auf einen Zeitraum von mind. vier Jahren erstreckt
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)
Darlehen.
Die Höhe des Darlehens entspricht den zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht fälligen Exportforderungen.