Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (= Beteiligungsnehmerinnen und Beteiligungsnehmer) gemäß KMU-Definition der EU in Privatbesitz und mit Sitz in Deutschland mit bis zu 50 Mio. € Gruppenumsatz im Jahr (in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. €).

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse zur Finanzierung von:

  • Kooperationen
  • Innovationen
  • Umstellungen bei Strukturwandel
  • Errichtungen, Erweiterungen, grundlegenden Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
  • Existenzgründungen

In Ausnahmefällen kann auch bei Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Beteiligung durch private Beteiligungskapitalgeber in Deutschland bis 1,25 Mio. €. Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital beim Beteiligungsnehmer nicht übersteigen, in Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. € möglich. Beteiligungsdauer bis zu 12,5 Jahren.

  • Laufzeit: bis zu 13 Jahren
  • Freie Vereinbarung des Beteiligungsentgelts
  • Refinanzierungskredit bis zu 100 % der Beteiligungssumme
  • Auszahlung 100 %
  • Keine Bereitstellungsprovision
Wer ist mein Ansprechpartner?

über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) oder
Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) oder
Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)