KMU der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Freiberufler (mit Sitz und Geschäfts- betrieb in Deutschland, weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. €/Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €).
Energieberatung in den Bereichen Gebäude und Anlagen sowie beim Nutzerverhalten mit dem Ziel, wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale aufzuzeigen. Förderfähig ist eine Energieberatung, die darauf gerichtet ist, in einem systematischen Verfahren ausreichende Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer entsprechenden Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage zu erlangen, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln und zu quantifizieren sowie die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen.
Die Energieberatung muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Je Antragsteller ist eine Energieberatung innerhalb von 24 Monaten förderfähig.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Energieberatung –
Tel.: 06196 908 1240
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Energieberatung –
Tel.: 06196 908 1240