Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, der Antragsteller muss mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein
  • Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten - unabhängig von der Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Ausgeschlossen sind Vorhaben der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur.

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Förderung von Investitionen inklusive die Übernahme von Unternehmen und den Erwerb einer tätigen Beteiligung unter bestimmten Vorausset- zungen sowie Betriebsmittel

Ausgeschlossen:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Umschuldungen (außer bei Betriebsmittelfinanzierungen)
  • Anschlussfinanzierungen bestehender Darlehen sowie Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben
  • Nebenerwerbstätigkeit
  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen (share deal)
  • Investitionen in Branchen, die gemäß EU-Beihilferecht ausgeschlossen sind
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Darlehen max. 25 Mio. € pro Vorhaben, Auszahlung 100 %

  • Laufzeit: 5, 10, 20 Jahre, bei Betriebsmitteln 5 Jahre
  • Zinsfestsetzung gem. Bonitäts- und Besicherungsklassen
  • Kombinationen mit anderen Förderprogrammen sind möglich

Das Programm basiert auf dem KfW-Unternehmerkredit und beinhaltet eine zusätzliche Zinsverbilligung der ILB.

Wer ist mein Ansprechpartner?

über Hausbank an Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur
Tel.: 0331 660 2211
Fax: 0331 660 61 694
E-Mail: beratung@ilb.de
Internet: ilb.de

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

über Hausbank an Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

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Tel.: 0331 660 2211
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