in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Politik viele Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung eröffnet, die bis dahin nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen. Nun können mehr Unternehmen finanziell flexibler bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützt werden.
Neu ist, dass auch Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.
Gefördert werden nur Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen derBildungsträger zertifiziert ist und die Weiterbildung mehr als 160 Stunden umfasst.
Bildungsgutschein I Zuschuss
Bundesagentur für Arbeit I Arbeitgeberservice
Hotline: 0800 4 5555 20
https://www.arbeitsagentur.de/
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