Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen und noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mind. 150 Tagen haben.
Ausgeschlossen sind Antragstellende mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder wenn nach Beendigung einer Förderung zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Bundesagentur für Arbeit
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