Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Unternehmen, die mind. fünf Jahre am Markt aktiv sind
  • Große Unternehmen ohne Umsatzbeschränkung
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit max. 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. € Gruppenumsatz pro Jahr
  • Freie Berufe

Jetzt beantragen: KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen.
Sie sind durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Bis zum 30.06.2021 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel abschließen.

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Investitionen in Deutschland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen:

  • Betriebsmittel inkl. Warenlager
  • laufende Kosten, wie Mieten und Gehälter
  • Maschinen, Anlagen, Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Vermögenswerte aus anderen Unternehmen

Ausgeschlossen sind:

  • Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen
  • Anschlussfinanzierungen
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Investitionsfinanzierung bis max. 100 Mio. € pro Unternehmen, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

  • Laufzeit: bis zu zehn Jahren bei max. zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
  • Zinssatz: nach Bonitäts- und Besicherungsklassen
  • Für KMU 50%ige Haftungsfreistellung möglich, sonst ohne Haftungsfreistellung
  • Kombinierbar mit anderen Programmen

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig oder teilweise haften. Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.

Wer ist mein Ansprechpartner?

über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)