Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Existenzgründer
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist ein Sonderprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg, das Unternehmen den Zugang zu Krediten bis zu 400.000 € erleichtert. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank die Erstbegutachtung des Vorhabens und des Finanzierungskonzeptes. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben wie langfristige Darlehen, Kontokorrentkredite oder Avalrahmenkredite. Ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Kreditablösungen.

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Bürgschaft.

  • Deckung fehlender Sicherheiten bis max. 80 % der Investitionssumme
  • Mit der Bürgschaftszusage, die zwei Monate bestehen bleibt, wendet sich der Unternehmer an die Hausbank seiner Wahl, die den zu verbürgenden Kredit gewährt.
  • Die Mitarbeiter der Bürgschaftsbank sind auf Wunsch bei der Suche nach Ansprechpartnern in den Kreditinstituten behilflich.
Wer ist mein Ansprechpartner?

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Tel.: 0331 649 63 0
E-Mail: info@bb-br.de

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
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