Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Klein- und Kleinstunternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer, mind. 50 Beschäftigte und max. 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
  • Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden
  • Gewerblich orientierte Sozialunternehmen
  • Umweltorientierte Unternehmen
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Förderprogramm des Bundes.

  • Stärkung des Eigenkapitals
  • Verbesserung des Ratings, um zusätzlichen Kreditspielraum zu schaffen
  • Investition in Betriebsmittel
  • Keine Ablösung bestehender Hausbankkredite

Nicht gefördert werden Sanierungen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Stille Beteiligung von mind. 10.000 € und max. 50.000 €.

  • Laufzeit: max. zehn Jahre
  • Tilgung: ab dem siebten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten
  • Zinssatz: bei max. Laufzeit, 8 % Zinsen p. a. der Beteiligung, zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich
  • Variable Gewinnbeteiligung i.H.v. 50 % des Gewinns, max. 1,5 % p.a. der Beteiligung
  • Eine Kombination mit Bankfinanzierung ist möglich.
Wer ist mein Ansprechpartner?

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
Berlin-Brandenburg GmbH, Geschäftsstelle Brandenburg
Tel.: 0331 649 63 0
E-Mail: brandenburg@mbg-bb.de

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Ansprechpartner

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