Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Besicherung von Krediten für gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten
nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen.
Anträge für Bürgschaften bis 20 Mio. € nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder bzw. Landeswirtschaftsministerien
entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken (bis 2,5 Mio. €) zuständig sind.
Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 20 Mio. € in den neuen Bundesländern können Anfragen und Anträge gerichtet werden an: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bürgschaft.
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tel.: 030 26 36 12 04
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tel.: 030 26 36 12 04