Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Besicherung von Krediten für gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten
nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen.

Anträge für Bürgschaften bis 20 Mio. € nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder bzw. Landeswirtschaftsministerien
entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken (bis 2,5 Mio. €) zuständig sind.

Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 20 Mio. € in den neuen Bundesländern können Anfragen und Anträge gerichtet werden an: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Bürgschaft.

  • Zur Abdeckung von max. 80 % des Ausfallrisikos
  • Bis 30. Juni 2021 kann das Ausfallrisiko zur Überwindung
    der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie bis zu 90 % übernommen werden.
  • Das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von
    mind. 10 % ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen.
  • Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Wer ist mein Ansprechpartner?

PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tel.: 030 26 36 12 04

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tel.: 030 26 36 12 04