Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

KMU der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Freiberufler (mit Sitz und Geschäfts- betrieb in Deutschland, weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. €/Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €).

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Energieberatung in den Bereichen Gebäude und Anlagen sowie beim Nutzerverhalten mit dem Ziel, wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale aufzuzeigen. Förderfähig ist eine Energieberatung, die darauf gerichtet ist, in einem systematischen Verfahren ausreichende Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer entsprechenden Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage zu erlangen, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln und zu quantifizieren sowie die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen.

Die Energieberatung muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Je Antragsteller ist eine Energieberatung innerhalb von 24 Monaten förderfähig.

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)
  • Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 € beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch max. 6.000 €.
  • Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von max. 10.000 € beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch max. 1.200 €.
  • Die Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln aus Förderprogrammen des Bundes für gleichartige Maßnahmen aus. Bei Förderung aus Mitteln anderer Beratungsprogramme beträgt die Zuwendung max. 90 % der Kosten.
Wer ist mein Ansprechpartner?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Energieberatung –
Tel.: 06196 908 1240

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Energieberatung –
Tel.: 06196 908 1240