Empfänger von Arbeitslosengeld II, die sich selbstständig machen und deren Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat oder die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt ist und mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
Unterstützung zum Lebensunterhalt, sofern der Empfänger als hilfsbedürftig eingestuft wird
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)
Zuschuss (Ermessensleistung)
abhängig von der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der erwerbsfähige Hilfsbedürftige lebt
für 12 Monate
eine Verlängerung um max. weitere 12 Monate ist möglich - in der Regel i.H.v. 50 % der Regelleistung (max. 100 %), zzgl. 10 % je zusätzlicher Person in der Bedarfsgemeinschaft