Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.

Voraussetzungen:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigen. Die sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht in der Regel der Förderdauer.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitsverhältnisse, die bereits bestanden haben und gekündigt wurden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, sowie die Einstellung von Personen, die innerhalb der letzten vier Jahre bereits mehr als drei Monate versicherungspflichtig bei dem Antragsteller beschäftigt waren.

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Zuschuss (Ermessensleistung)

Die Förderungshöchstdauer liegt bei zwei Jahren, die Höhe des Eingliederungszuschusses beträgt 75 % im ersten Jahr, 50 % im zweiten Jahr.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Bundesagentur für Arbeit

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit