Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Zielgruppen
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Personen ohne Beschäftigung sowie Beschäftigte, denen die Kündigung droht oder deren Vertrag ausläuft, sofern sie über einen Berufsabschluss verfügen bzw. mindestens 3 Jahre berufstätig waren

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Weiterbildung

  • zur beruflichen Wiedereingliederung bei Arbeitslosigkeit
  • zum Abwenden drohender Arbeitslosigkeit
  • um Nachteile aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses auszugleichen
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Zuschuss
in Form eines Bildungsgutscheins

  • Übernahme aller mit der Weiterbildung zusammenhängenden Kosten, inkl. Kinderbetreuungskosten
  • Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dieses weitergezahlt

Die Notwendigkeit der Weiterbildung muss zuvor durch die Agentur für Arbeit festgestellt worden sein.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Bundesagentur für Arbeit

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit