Bereitstellung von Risikokapital von privaten Investoren durch Erwerb von Gesellschafteranteilen und Bereitstellung von Know-how. Der Anteilserwerb erfolgt durch Bareinlage oder Wandelung eines Wandeldarlehens.
Erwerbszuschuss i.H.v. 20 % der Kapitalbeteiligung, d. h. bei max. 500.000 € Beteiligung pro Jahr/pro Investor ist max. ein Zuschuss von 100.000 € pro Jahr/pro Investor möglich.
Beteiligungen mehrerer Investoren bis zu 3 Mio. € pro Jahr förderfähig, Mindestbeteiligung 10.000 €, Mindestbeteiligungsdauer drei Jahre.
Exitzuschuss i.H.v. 25 % des Gewinns aus der Veräußerung der erwerbszuschussgeförderten Anteile.
Rückzahlung des Zuschusses bei Nichteinhalten der Vorgaben während der Mindesthaltedauer von drei Jahren (vorzeitiger Verkauf, Verbundenheit des Investors mit dem Unternehmen o. ä.).
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 411 – INVEST
Tel.: 06196 908 19 64
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