Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Gebieten (gem. GRW-Richtlinie), insbesondere produzierendes Gewerbe, Handel, sonstige Dienstleistungen
  • Mind. fünf Jahre aktive in- und ausländische KMU, Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • Für die Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien: Privatpersonen, KMU, Freiberuflerinnen und Freiberufler unabhängig von der Dauer der Geschäftstätigkeit

Wichtig ist, dass der Investitionsort, nicht der Firmensitz, in einem Regionalfördergebiet liegt.

Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
  • Investitionen zur Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Umstellung
  • Tätige Beteiligung
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Maschinen und Anlagen
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Gewerbliche Baukosten
  • Managementhilfen, Ausbildung, Beratung
  • Maßnahmen zur Markterschließung oder Einführung neuer Produktionsmethoden
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Darlehen, Regelhöchstbetrag 3 Mio. € pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten

  • Laufzeit bis zu zehn Jahren, bei Investitionen oder Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen bis zu 20 Jahren
  • Zinssatz: Festlegung nach Bonitäts- und Besicherungsklassen zwischen 1,03 und 7,64 % eff.
  • Bankübliche Besicherung, Auszahlung 100 %

Sie erhalten Ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel bei Ihrer Bank.

Wer ist mein Ansprechpartner?

über Hausbank an KfW
Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

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