Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer, junge Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bis max. fünf Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit 
  • Natürliche Personen, die Betriebe übernehmen und tätige Beteiligungen eingehen, auch wenn sie bereits seit mehr als fünf Jahren selbstständig sind 
  • Bei Vorhaben im Ausland auch deutsche Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland und Joint Ventures mit maßgeblicher dt. Beteiligung im Ausland, mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. € 
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
  • Gründungs- und Festigungsmaßnahmen, auch Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist 
  • Unternehmensnachfolgen 
  • Erneute Unternehmensgründungen 
  • Mitfinanzierung aller Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen 
  • Finanzierung von Betriebsmitteln inkl. Warenlager 

Ausgeschlossen sind Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. 

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Darlehen von bis zu 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs, max. 25 Mio. €. 

  • Laufzeit: fünf Jahre (ein Jahr tilgungsfrei), zehn Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei), 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei) 
  • Vorzeitige Rückzahlung mit Vorfälligkeitsentschädigung 
  • Bankübliche Besicherung 
  • Auszahlung 100 % 

Für Investitionsfinanzierungen 90%ige Haftungsfreistellung möglich bei Unternehmen mit mind. zwei Jahresabschlüssen. Sie erhalten Ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel bei Ihrer Bank. 

Wer ist mein Ansprechpartner?

über Hausbank an KfW 

Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei) 

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

über Hausbank an KfW 

Tel.: 0800 539 90 01 (kostenfrei)