Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren) 
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Brenn-stoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren) 
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund 
  • Alle gemeinnützigen Organisationsformen 
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände 
  • Freiberuflich Tätige 
  • Natürliche Personen 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) 
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer elektrischen Leistung von mindestens Pel = 0,25 kWel bis max. Pel = 5,0 kWel in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. 

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Zuschuss. 

  • Festbetrag (Grundförderung): 5.700 € 
  • Leistungsabhängiger Betrag (Zusatzförderung): 450 € je angefangene 0,1 kWel 

Es werden max. 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. In die Antragstellung ist ein Energieeffizienzexperte einzubinden.

(energie-effizienz-experten.de) 

Wer ist mein Ansprechpartner?

KfW Bankengruppe 

(in Verbindung mit einem Energieeffizienzexperte) 

Tel.: 0800 539 90 02 (kostenfrei) 

E-Mail: info@kfw.de 

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

KfW Bankengruppe 

(in Verbindung mit einem Energieeffizienzexperte) 

Tel.: 0800 539 90 02 (kostenfrei) 

E-Mail: info@kfw.de