Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen 
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe und Zweckverbände 
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
  • Innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten 
  • Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden, z. B. Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen 
  • Insbesondere in den Bereichen Abwasserbehandlung/ Wasserbau, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung 
  • Sanierung von Altablagerungen, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen 
  • Minderung von Lärm, Klimaschutz, z. B. Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung, Ressourceneffizienz/Materialeinsparung 
Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Für die Förderung stehen zwei verschiedene Varianten zur Wahl: 

  • Zuschuss (in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten) 
  • Kredit (mit Zinszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)) 

Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert. 

Wer ist mein Ansprechpartner?

KfW Bankengruppe 

Tel.: 069 7431-0 

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

KfW Bankengruppe 

Tel.: 069 7431-0