Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Zielgruppen
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

Die Förderung richtet sich an Arbeitsuchende, Arbeitslose und ausgewählte Beschäftigte, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um 

  • sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, 
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder 
  • einen bisher fehlenden Berufsabschluss zu erwerben. 
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

Weiterbildung. 

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Zuschuss in Form eines Bildungsgutscheins. 

  • Übernahme aller mit der Weiterbildung zusammenhängenden Kosten inkl. Kinderbetreuungskosten 
  • Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dieses weitergezahlt. 

Die Notwendigkeit der Weiterbildung muss zuvor durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt worden sein. 

Wer ist mein Ansprechpartner?

Bundesagentur für Arbeit

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit