Dieses Förderprogramm ist geeignet für
Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
  • Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg
  • Große Unternehmen:
    grundsätzlich nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin oder Brandenburg beziehungsweise einer Forschungseinrichtung
  • Forschungseinrichtungen:
    grundsätzlich nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin
Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
  • Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte der Forschungskategorien industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
  • Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Prozess- und Organisationsinnovationen (nur im Falle vorausgegangener Wettbewerbe)

Dieses Programm steht auch als Darlehen zur Verfügung (siehe Darlehen).

Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

Zuschuss

Anteilfinanzierung (u. U. in Kombination mit Darlehen möglich)

Die Zuwendung je Projekt ist auf max. 3 Mio. € Zuschuss (und 3 Mio. € als Darlehen, siehe Darlehen) begrenzt.

 

Höchstfördersatz:

  • für Unternehmen
    80 % der Ausgaben für industrielle Forschung
    60 % der Ausgaben für experimentelle Entwicklung
    50 % der Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien
    bis zu 50 % der Ausgaben für Prozess- und Organisationsinnovationen
  • für Forschungseinrichtungen
    bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung

Einreichung vollständiger Antragsunterlagen erst nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB).

Wer ist mein Ansprechpartner?

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tel.: 0331 660 22 11
E-Mail: beratung@ilb.de

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ansprechpartner

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tel.: 0331 660 22 11
E-Mail: beratung@ilb.de