Förderfähig sind u.a. die Erschließung von Industrie- und Gewerbegeländen, die Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz, die Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- u.a. Energieleitungen und Verteilanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale und überregionale Versorgungsnetz, Maßnahmen des Tourismus zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Radwander- und Wasserwanderwege, natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus, die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, die Errichtung oder der Ausbau von Kommunikationsverbindungen (Breitband), Regionalbudget und -managementvorhaben für regionale Wachstumskerne, regionale Entwicklungskonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster.
Sachkostenzuschuss (es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mind. 50.000 € gefördert – gilt nicht für regionale Entwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen)