Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und über mind. zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Die Qualifizierung kann durch eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw. mit mind. 87 Punkten, einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes nachgewiesen werden.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Zuschuss (Stipendium).
Ein Stipendium nach diesen Bestimmungen schließt eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG) aus. Jährlich können rund 1.000 Stipendien vergeben werden.
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB)
Tel.: 0228 629 31 43
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB)
Tel.: 0228 629 31 43
E-Mail: info@sbb-stipendien.de