Vorhaben von großen und mittleren Unternehmen sowie Vorhaben ab 2 Mio. € von kleinen Unternehmen.
Gefördert werden vorrangig touristische Vorhaben in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Rad- und Wassertourismus sowie Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen.
Sachkosten- oder Lohnkostenzuschuss (es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mind. 100.000 € gefördert):