Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Touristische Vorhaben werden grundsätzlich nur in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur-und Erholungsorten sowie Rad- und Wassertourismus gefördert.
Sachkosten- oder Lohnkostenzuschuss (es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mind. 60.000 € und max. 2 Mio. € gefördert).