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    Brandenburg-Kredit Energieeffizienz

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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Energie , Mobilität
    Zielgruppen
    • Unternehmen , Freiberufler
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
    • Mehrheitlich in Privatbesitz befindliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), 
    • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Architektinnen und Architekten 
    • Antragsberechtigte Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen 
    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
    • Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mind. 10 % erzielen 
    • Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mind. 10 % führen. 
    • Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme gefördert werden. 
    • Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/ Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug). 
    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Darlehen (Finanzierungsanteil: bis zu 100 % , Darlehenshöchstbetrag: bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben) 

    Laufzeit: 

    • für max. fünf Jahre bei max. einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1), 
    • für max. zehn Jahre bei max. zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2), 
    • für max. 20 Jahre bei max. drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) 
    • Zinsbindung: max. zehn Jahre 
    • Zinsverbilligung: max. zehn Jahre um bis zu 0,20 % p.a. 
    • Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich 
    • Zinssatz: immer aktuell („Kondition für Endkreditnehmer“) 
    • Bereitstellungsprovision: 0,15 % p. M., beginnend zwei Bankarbeitstage und sechs Monate nach Darlehenszusage. Sollte keine Zinsverbilligung möglich sein, verlängert sich die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit auf 12 Monate ab Zusage. 
    Wer ist mein Ansprechpartner?

    über Hausbank an Investitionsbank des Landes Brandenburg 

    Tel.: 0331 660 2211 

    E-Mail: beratung@ilb.de 

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/d01
    Ansprechpartner

    über Hausbank an Investitionsbank des Landes Brandenburg 

    Tel.: 0331 660 2211 

    E-Mail: beratung@ilb.de 

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