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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Markterschließung , Export
    Zielgruppen
    • Kommune , öffentl. Einrichtungen
    • Vereine , Verbände , Organisationen
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
    • Wirtschaftsnahe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende Institutionen 
    • Verbände 
    • Branchennetzwerke Sitz im Land Brandenburg. 
    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Mit dem Förderprogramm Markterschließung werden Gemeinschaftsprojekte und Markterschließungsinitiativen von obengenannten Institutionen, Verbänden oder Netzwerken unterstützt, die dem gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg dienen. 

    Gefördert werden Gemeinschaftsprojekte und Branchen-informationsstände auf internationalen Messen und Ausstellungen, Unternehmerreisen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Workshops und Informationsveranstaltungen. 

    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Anteilfinanzierung einer Projektförderung. 

    Die Zuwendung wird mit einem einmaligen Zuschuss gewährt. Die Zuwendung für ein Projekt nach dieser Richtlinie kann 100 % der förderfähigen Ausgaben betragen, max. 150.000 €.  Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen sind auf max. 10.000 € begrenzt. Zuwendungen für Kontakt- und Kooperationsbörsen können max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen .

    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 

    Tel.: 0331 660 22 11 

    E-Mail:beratung@ilb.de 

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z46
    Ansprechpartner

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 

    Tel.: 0331 660 22 11 

    E-Mail:beratung@ilb.de 

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