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    Aufstiegs-BAföG

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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Gründung
    • Arbeit , Qualifizierung
    Zielgruppen
    • Privatpersonen
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
    • Berufstätige (ohne Altersgrenze) mit abgeschlossener Berufsausbildung. Gesetzliche Grundlage bildet das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung AFBG“.
    • Universitäts- und Fachhochschulabsolventen mit einem Bachelor- oder einem vergleichbaren Abschluss
    • Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher oder Abiturientinnen und Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für ihre Fortbildung
    •  Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit ihrer Berufsausbildung.
    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. 

    Gefördert werden: 

    • Vollzeitmaßnahmen 
    • Teilzeitmaßnahmen 
    • Fernlehrgänge und mediengestützte Lehrgänge 

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Förderfähig sind z. B. Meister-Kurse oder vergleichbare Lehrgänge (insgesamt werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse angeboten). 

    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Zuschuss kombiniert mit Darlehen. 

    Anteilige Förderung bis max. 15.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. 

    • 50 % Zuschuss 
    • Restbetrag als zinsgünstiges Darlehen 
    • 50 % Erlass des Darlehens bei bestandener Prüfung 
    • 100 % Erlass des Darlehens bei Unternehmensgründung 

    Abhängig vom Familienstand der Teilnehmer werden Zuschüsse und Darlehen zum Lebensunterhalt gezahlt. 

    Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Betreuungszuschuss. 

    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 

    Referat Berufliche Bildung; Aufstiegsförderung 

    Tel.: 0800 622 36 34 (kostenfrei) 

    E-Mail: information@bmbf.bund.de 

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z01
    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 

    Referat Berufliche Bildung; Aufstiegsförderung 

    Tel.: 0800 622 36 34 (kostenfrei) 

    E-Mail: information@bmbf.bund.de 

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