Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Gefördert werden:
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Förderfähig sind z. B. Meister-Kurse oder vergleichbare Lehrgänge (insgesamt werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse angeboten).
Zuschuss kombiniert mit Darlehen.
Anteilige Förderung bis max. 15.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Abhängig vom Familienstand der Teilnehmer werden Zuschüsse und Darlehen zum Lebensunterhalt gezahlt.
Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Betreuungszuschuss.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat Berufliche Bildung; Aufstiegsförderung
Tel.: 0800 622 36 34 (kostenfrei)
E-Mail: information@bmbf.bund.de
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat Berufliche Bildung; Aufstiegsförderung
Tel.: 0800 622 36 34 (kostenfrei)
E-Mail: information@bmbf.bund.de