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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Beratung
    Zielgruppen
    • Unternehmen , Freiberufler
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. 

    • Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt) 
    • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) 
    • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten 

    Jungunternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die einen Zuschuss beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (u. a. IHK) ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. 

    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)

    Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen. 

    • Allgemeine Beratungen zu allen Fragen der Unternehmensführung 
    • Spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, z.B. von Frauen oder Migranten geführte Unternehmen, von Unternehmern mit anerkannter Behinderung, zur betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf 

    Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten: 

    • Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit 
    • Folgeberatung zur Vertiefung der aus der Unternehmenssicherungsberatung gewonnenen Erkenntnisse zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit 

    Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsart max. fünf Beratertage in Anspruch nehmen. Diese Einschränkung gilt nicht für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten. Diese können zusätzlich zwei Zuschüsse beantragen. 

    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Zuschuss (neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig). 

    • Jungunternehmen (80 % Zuschuss bei 4.000 € Bemessungsgrundlage, Zuschuss max. 3.200 €) 
    • Bestandsunternehmen (80 % Zuschuss bei 3.000 € Bemessungsgrundlage, Zuschuss max. 2.400 €) 
    • Unternehmen in Schwierigkeiten (90 % Zuschuss bei 3.000 € Bemessungsgrundlage, Zuschuss max. 2.700 €) 
    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

    Tel.: 06196 908-0 

    E-Mail: poststelle@bafa.bund.de 

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z53
    Ansprechpartner

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

    Tel.: 06196 908-0 

    E-Mail: poststelle@bafa.bund.de 

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