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    Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

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    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Wachsen , Erweitern , Investieren
    Zielgruppen
    • Privatpersonen
    • Unternehmen , Freiberufler
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Betriebsstätte im Land Brandenburg 
    • Personen, die sich mit dem verbürgten Kredit an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind oder tätig werden 
    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
    • Besicherung von Krediten sowie von Avalen für Erstinvestitionen und Beschaffung von Betriebsmitteln für volkswirtschaftlich förderwürdige Vorhaben. 
    • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften Beteiligungen oder Stimmrechte von mehr als 50 % halten. 
    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)

    Ausfallbürgschaft i.H.v. 80 % des Kredits. 

    • Max. 15 Jahre Laufzeit 
    • Bei Investitionskrediten zur Finanzierung von unbeweglichem Anlagevermögen kann die Laufzeit max. 20 Jahre betragen. 
    • Bis 30.06.2021 kann das Ausfallrisiko zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie bis zu 90 % übernommen werden. Laufzeit: max. sechs Jahre. 
    Wer ist mein Ansprechpartner?

    KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 

    Tel.: 030 20680 

    E-Mail: information@kpmg.de

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/b05
    Ansprechpartner

    KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 

    Tel.: 030 20680 

    E-Mail: information@kpmg.de

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