Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)
Ausfallbürgschaft i.H.v. 80 % des Kredits.
- Max. 15 Jahre Laufzeit
- Bei Investitionskrediten zur Finanzierung von unbeweglichem Anlagevermögen kann die Laufzeit max. 20 Jahre betragen.
- Bis 30.06.2021 kann das Ausfallrisiko zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie bis zu 90 % übernommen werden. Laufzeit: max. sechs Jahre.