• Featured
    • Markterschließung , Export
    • Home
    • Förderprogramme
      • Zuschüsse & Beratungen
      • Darlehen
      • Bürgschaften & Beteiligungen
      • Garantien
    • News
    • Kontakt
    • Service
    • en_US English
    Sign in or Register
    0

    Förderung der Kultur- und der Kreativwirtschaft

    • Übersicht
    • Kontakt
    • prev
    • next
    • Call now
    • Direct message
    • Website
    • Leave a review
    • Bookmark
    • Share
    • Report
    • prev
    • next
    Dieses Förderprogramm ist geeignet für
    • Arbeit , Qualifizierung
    Zielgruppen
    • Unternehmen , Freiberufler
    Wer wird gefördert? (Antragsberechtigte)
    • Unternehmen der Kultur- und Kreativbranche 
    • Freiberuflerinnen und Freiberufler 
    • Soloselbstständige 
    Was wird gefördert? (Verwendungszweck)
    • Gefördert wird nach Fördertatbestand A die Errichtung und Umsetzung eines Beratungs- und Vernetzungsprojektes für die Kultur- und Kreativwirtschaft, das als landesweiter Ansprechpartner für die kultur- und kreativschaffenden Akteure sowie als Kontaktstelle in kultur- und kreativwirtschaftlichen Belangen fungiert. 
    • Nach Fördertatbestand B werden Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen gefördert, die zur optimalen Nutzung der vorhandenen Potenziale, zur wirtschaftlichen oder organisatorischen Neuausrichtung oder Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Strategiefähigkeit beitragen. 
    Welche Förderung wird in welcher Höhe gewährt? (Art und Höhe der Förderung)
    • Maßnahmen nach Fördertatbestand A:
      Zuwendung als Vollfinanzierung. Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen projektbezogene direkte und indirekte Personalausgaben sowie die konsumtiven Sachausgaben. Indirekte Ausgaben werden über eine Pauschale i.H.v. 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben gefördert. Die Förderung erfolgt über drei Jahre.
    • Maßnahmen nach Fördertatbestand B:
      Zuwendung als Anteilfinanzierung. Die Förderung beträgt max. 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Kofinanzierung i.H.v. mind. 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben sicherstellen. Zu den förderfähigen Ausgaben der Kultur- und Kreativunternehmen zählen Personal- und Sachausgaben. Die Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen. Es werden ausschließlich Vorhaben mit einer Zuwendung von mind. 25.000 € und mit maximalen förderfähigen Gesamtausgaben i.H.v. 150.000 € gefördert. 
    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 

    Lotsendienst für Unternehmen 

    (Förderberatung “Forschung und Innovation” des Bundes) 

    Tel.: 0800 26 23-009 (kostenfrei) 

    E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

    Wo erhalte ich weitere Informationen?
    https://fnb.works/z32
    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 

    Lotsendienst für Unternehmen 

    (Förderberatung “Forschung und Innovation” des Bundes) 

    Tel.: 0800 26 23-009 (kostenfrei) 

    E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

    You May Also Be Interested In

    Aufstiegs-BAföG

    Zuschüsse & Beratungen
    • Gruendung-Qualifizierung

    Bildungsgutschein

    Zuschüsse & Beratungen
    • Qualifizierung

    Bildungsprämie Förderung für berufsbezogene Weiterbildung

    • Gültig bis 31.12.2021
    Zuschüsse & Beratungen
    • Qualifizierung
    • Impressum
    • Datenschutz

    © 2021 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg - Alle Rechte vorbehalten!    Cookie Auswahl ändern

    Warenkorb

      • Featured
      • Markterschließung , Export
      • Facebook
      • Twitter
      • WhatsApp
      • Telegram
      • LinkedIn
      • Tumblr
      • VKontakte
      • Mail
      • Copy link